Endodontologie und Wurzelbehandlung
Die letzte Rettung für Ihren Zahn

Die Endodontologie ist ein wissenschaftlicher Teilbereich der Zahnerhalt­ungs­kunde, der sich mit der Anatomie, Histologie und (Patho-)Physiologie der Pulpa sowie der die Pulpa umgebenden Hart- und Weichgewebe einschließlich des peri- und interradikulären Gewebes befasst.

Weiterhin bildet die Diagnostik odontogener Schmerzen und Verletzungen sowie deren Therapie einen wichtigen Bestandteil endodontischer Behandlungen. Insbesondere die Wurzelbehandlung als wichtige endodontische Behandlung spielt in der Zahnheilkunde eine wichtige Rolle.

Wann sollte eine Wurzelbehandlung durchgeführt werden?

Eine Wurzelbehandlung ist dann erforderlich, wenn die Pulpa, also das Zahnmark, entzündet oder infiziert ist. Verantwortlich dafür ist meist tiefe Karies. Aber auch wiederholte Füllungstherapien, Zahn-/Wurzelrisse, tiefe Zahntaschen oder eine unfallbedingte Verletzung sind mögliche Ursachen.

Anzeichen für eine Pulpa-Entzündung sind Schmerz, Überempfindlichkeit ggü. Wärme und Kälte, Schwellungen und Aufbissbeschwerden. Nicht selten bleibt die Schädigung aufgrund fehlender Symptome aber auch lange unentdeckt.

Indikatoren für eine Wurzelbehandlung sind:

  • erhaltungswürdiger Zahn mit Pulpitis
  • erhaltungswürdiger Zahn mit apikaler Parodontitis
  • Zahn mit freiliegender Pulpa

Die Wurzelbehandlung ist oft einer der letztmöglichen Schritte, um einen bereits geschädigten Zahn zu erhalten. Eine unterlassene Wurzelbehandlung führt nicht selten zum Zahnverlust und so zu erheblichen Folgekosten. Nur in wenigen Fällen wird deshalb von einer endodontischen Behandlung abgeraten.

Kontraindikationen für eine Wurzelbehandlung können sein:

  • schwere Allgemeinerkrankungen
  • nicht erhaltungswürdige Zähne
  • schlechte Prognose (z. B. stark gekrümmter Kanal)
  • patientenseitiges Desinteresse am Zahnerhalt

Kostenübernahme für Wurzelbehandlungen

Meist bringen endodontische Maßnahmen herkömmlicher Art kein unvertretbar hohes Risiko mit sich. Die Erfolgschancen von konventionellen und modernen Behandlungsmethoden unterscheiden sich aber erheblich (52% zu 95%). Die festgelegten Behandlungsrichtlinien sind allerdings nicht mehr mit dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand vereinbar.

Nicht jede Wurzelbehandlung entspricht aber dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Gesetzgebers §§12,70 SGB V. Die Kosten für moderne Methoden der Wurzelkanalbehandlung werden daher oft nicht von den Krankenkassen übernommen.

Auch bei extremen anatomischen Besonderheiten der Zahnwurzeln kann eine private Abrechnung der gesamten Behandlung erforderlich machen.

Leistungen, die im Katalog der Krankenkassen nicht enthalten sind, können aber auch zusätzlich vereinbart werden, ohne dass die Kosten für die gesamte Behandlung privat getragen werden müssen. Dazu zählen z. B. die elektrometrische Längenmessung, die adhäsive Dentinversiegelung und die physikalische Aktivierung von Spülungen.

Die Behandlung wird als Vertragsleistung abgerechnet, wenn:

Klasse I (Klassifizierungen nach INGLE)

  • Wurzel gerade oder leicht gebogen
  • Wurzelbildung abgeschlossen
  • Foramen geschlossen

WK bis Nähe Apex möglich

  • Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe
  • Vermeidung einseitiger Freiendsituation
  • Erhalt von funktionstüchtigem ZE

Revision WF

  • Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe
  • Vermeidung einseitiger Freiendsituation
  • Erhalt von funktionstüchtigem ZE

WK/WF parodontal erkrankter Zähne

  • Lockerung 0 oder I

WK/WF bei apikaler Entzündung

  • chirurgische Therapie

Die Behandlung ist privat zu vereinbaren, wenn:

Klasse II

  • Wurzelbildung abgeschlossen
  • Foramen geschlossen
  • oder apikale Bifurkation
  • oder apikale Krümmung
  • oder akzessorische Kanäle
  • oder multiple Foramina

Klasse III

  • offenes Foramen
  • Wurzelbildung nicht abgeschlossen

Klasse IV

  • apikale Resorption
  • Dentes Dicidui

WK/WF parodontal erkrankter Zähne

  • Lockerung II III

WK/WF bei apikaler Entzündung

  • wenn fragliche Prognose

Ablauf der Wurzelbehandlung

Je nach Zahnsituation kann die Behandlung in einer oder mehreren Sitzungen durchgeführt werden. Um eine korrekte Diagnose stellen zu können, wird der betroffene Zahn zuerst gründlich untersucht und eine aussagekräftige Röntgenaufnahme angefertigt.

Bei Bedarf wird eine Anästhesie vorgenommen. Im Anschluss wird ein Kofferdam angelegt. Dabei handelt es sich um einen Schutz, der den Zahn isoliert und vor Speichel und Bakterien schützt.

Nachfolgend wird der Zahn minimal geöffnet. Die Zahnkanäle werden unter Gebrauch eines Dentalmikroskops lokalisiert und anschließend gereinigt. Im Falle einer Revision werden zunächst das vorhandene Wurzelfüllmaterial und/oder die entsprechenden Stifte entfernt.

Nachdem der Wurzelkanal gründlich gereinigt und erweitert wurde, wird der Hohlraum in der Zahnwurzel mit einem gewebeverträglichen Wurzelfüllmaterial verschlossen und präzise abgedichtet. Zum Einsatz kommen dabei meist Guttapercha und ein Sealer. Abschließend wird der Zugang zum Wurzelkanal dentinadhäsiv verschlossen und der Zahn definitiv restauriert.

Bei einer Wurzelkanalbehandlung wird die bakterielle Zahninfektion beseitigt und die Ausheilung der Entzündung so eingeleitet. Gleichzeitig wird der Zahn vor einer Neuinfektion geschützt und die Funktionalität wiederhergestellt.